Bis vor wenigen Jahren brauchte man ein Braurecht um im Gemeindebrauhaus Bier zu brauen.
Durch die EU wurde ein neues Gesetz beschlossen, dass jedem die Möglichkeit gibt als
Hausbrauer bei uns Bier zu brauen.
"Jede Privatperson die Bier, in einem nicht gewerblichen Gemeindebrauhaus, ausschließlich
für Personen im eigenen Haushalt herstellt, bekommt 200 Liter steuerfrei."
Die gesamte steuerliche Abwicklung wird von unserem steuerlichen Beauftragten erledigt, sie
brauchen sich um nichts zu kümmern.
Interesse am Brauen?
Jeder der sein Bier bei uns braut, sollte auch etwas dafür tun. Beim Brauvorgang sowie
beim vorherhenden bzw. abschließenden Säubern gibt es einiges zu tun! Der Brauvorgang
artet aber nicht in Arbeit aus, sondern es überwiegt das gesellige Beisammensein. Vor
allem ist es ein Erlebnis, das Entstehen des eigenen Bieres mit zu verfolgen.
Wenn Sie jetzt Apettit auf einige Liter Hausdrunk aus dem eigenen Keller bekommen haben, probieren Sie das Brauen doch einmal aus.
Gebraut wird im Frühjahr (März) und im Herbst (Oktober). Anmeldeschluss ist jeweils
Mitte des Monats.
Mailen Sie doch Ihre Frage, oder gleich Ihre Anmeldung: