Hausbrauer Thundorf
Bis in die 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts brauchte man ein Braurecht um im Gemeindebrauhaus Bier zu brauen.
Nach der aktuellen Rechtslage hat jeder die Möglichkeit als Hausbrauer bei uns Bier zu brauen.
"Jede Privatperson die Bier, in einem nicht gewerblichen Gemeindebrauhaus, ausschließlich für Personen im eigenen Haushalt herstellt, bekommt 200 Liter steuerfrei."
Die gesamte steuerliche Abwicklung wird von unserem steuerlichen Beauftragten erledigt, sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Interesse am Brauen?
Jeder der sein Bier bei uns braut, sollte auch etwas dafür tun. Beim Brauvorgang sowie beim vorherigen bzw. abschließenden Säubern gibt es einiges zu tun! Der Brauvorgang artet aber nicht in Arbeit aus, sondern es überwiegt das gesellige Beisammensein. Vor allem ist es ein Erlebnis, das Entstehen des eigenen Bieres mit zu verfolgen.
Wenn Sie jetzt Appetit auf einige Liter Hausdrunk aus dem eigenen Keller bekommen haben, probieren Sie das Brauen doch einmal aus.
Gebraut wird im Frühjahr (März) und im Herbst (Oktober). Anmeldeschluss ist jeweils Mitte des Monats.
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